Tomo

EU-Verordnung 261/2004

Flug verspätet? Dir steht Geld zu.

Bist du 3 Stunden oder später am Endziel angekommen? Dann schuldet dir die Airline gesetzlich 250 bis 600 € Entschädigung, zusätzlich zum Ticket. Wir holen sie für dich: ohne Erfolg keine Kosten.

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€250

Flüge bis 1.500 km

z. B. Amsterdam → London

€400

1.500 – 3.500 km

z. B. Brüssel → Malaga

€600

Über 3.500 km

z. B. Amsterdam → New York

Pro Person, bei 3+ Stunden Verspätung am Endziel, Annullierung weniger als 14 Tage vorher oder Nichtbeförderung. Bis zu 6 Jahre rückwirkend.

Wann steht dir bei Verspätung Entschädigung zu?

  • 3+ Stunden Verspätung bei Ankunft

    Nicht der Abflug zählt, sondern der Moment, in dem sich die Türen am Endziel öffnen.

  • EU-Abflug oder EU-Airline

    Gestartet von einem EU-Flughafen, oder in die EU geflogen mit einer europäischen Airline.

  • Keine außergewöhnlichen Umstände

    Nur wirklich extremes Wetter oder etwa gesperrter Luftraum gilt als höhere Gewalt. Wir prüfen, ob das stimmt.

  • Flug aus den letzten Jahren

    In Deutschland kannst du 3 Jahre rückwirkend fordern, in manchen Ländern bis zu 6. Auch ältere Flüge lohnen sich.

Das sagt das Gesetz bei Flugverspätung

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt alle, die von einem EU-Flughafen starten, und alle, die mit einer europäischen Airline in die EU fliegen. Seit dem Sturgeon-Urteil des EuGH (2009) ist die Regel glasklar: Kommst du 3 Stunden oder später am Endziel an, steht dir dieselbe pauschale Entschädigung zu wie bei einer Annullierung.

Die Höhe hängt allein von der Flugdistanz ab: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € darüber. Dein Ticketpreis spielt keine Rolle, und die Entschädigung gilt pro Person, auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz.

Die Wetter-Ausrede, und warum wir sie prüfen

Airlines lehnen Ansprüche nach Verspätungen auffallend oft mit Verweis auf schlechtes Wetter ab. Diese Ausrede gilt nur bei wirklich außergewöhnlichen Umständen, und die sind deutlich seltener, als die Ablehnungsmails vermuten lassen.

Wir legen jede Wetter-Ausrede neben die offiziellen METAR-Wetterberichte dieses Tages an diesem Flughafen. War es ruhig mit guter Sicht, hält die Ausrede nicht, und wir ziehen den Anspruch durch, notfalls bis vor Gericht.

So forderst du deine Entschädigung

Gib Flugnummer und Datum ein. Wir suchen den Flug, messen die tatsächliche Ankunftsverspätung und sagen dir sofort, ob dein Anspruch aussichtsreich ist und welcher Betrag dazugehört.

Unterschreibe danach digital, auch für deine Mitreisenden in einem Schritt. Ab dann mahnen wir die Airline, widerlegen Ausreden mit Daten und zahlen aus, sobald der Anspruch gewinnt. Verlieren wir, zahlst du nichts.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?

Bei 3 Stunden oder mehr Verspätung am Endziel: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € bei längeren Flügen. Der Betrag gilt pro Person und ist unabhängig vom Ticketpreis.

Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

Bei der Ankunft. Der EuGH rechnet mit dem Moment, in dem sich mindestens eine Flugzeugtür am Endziel öffnet. Ein Flug, der 2:55 später startete, aber 3:05 später ankam, ist also erstattungsfähig.

Habe ich auch Anspruch auf Essen, Getränke und Hotel?

Ja. Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Betreuung leisten: Mahlzeiten, Getränke und Kommunikation. Geht es erst am nächsten Tag weiter, gehört ein Hotel mit Transfer dazu. Das ist unabhängig von der Entschädigung.

Was, wenn die Airline schlechtes Wetter angibt?

Schlechtes Wetter gilt nur bei wirklich außergewöhnlichen Umständen. Wir prüfen jede Wetter-Ausrede gegen die offiziellen METAR-Daten dieses Moments an diesem Flughafen; stimmt sie nicht, fordern wir einfach weiter.

Wie lange kann ich rückwirkend fordern?

Das ist je Land verschieden: in Deutschland 3 Jahre zum Jahresende, in den Niederlanden 2, in manchen Ländern bis zu 6. Prüfe deinen Flug also auch, wenn er schon länger her ist.

Kostet es etwas, wenn der Anspruch scheitert?

Nein. Wir arbeiten erfolgsbasiert: Nur bei erfolgreichem Anspruch behalten wir einen festen Prozentsatz der Entschädigung ein. Kein Abo, keine versteckten Kosten, kein Risiko.

Quellen und Rechtsgrundlage

Rechtlicher Rahmen geprüft am 19. September 2026. Diese Seite ist allgemeine Information zur EU-Verordnung 261/2004, keine individuelle Rechtsberatung.

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